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Rechtsanwälte
Korrespondenzanwälte

- Fragen und Antworten -


- FAQ -

Eintragsexklusivität
Einträge verstehen sich ohne Exklusivität bzgl. sonstiger Mitgliedschaften und/oder Einträge.

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Einzelfallabreden
Die Anzahl der zu einzelnen Staaten oder Bezirken eintragbarer Kanzleien ist offen. Abweichende Abreden sind in Einzelfällen möglich.

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Gerichtsbezirke
Die Anführung deutscher Kanzleien erfolgt trotz bundesweiter Vertetungsberechtigung deutscher Rechtsanwälte im Interesse regionaler Transparenz nach gewünschten OLG- bzw. Landgerichtsbezirken. Eintragungen sind grundsätzlich unabhängig vom Gerichtsbezirk des Kanzleisitzes möglich.

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Eintragsreihenfolge
Die Einstellung der Einträge erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge - der erste an erster Stelle und dort verbleibend.

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Gebührenfragen
Die Mitglieder sind zu Gebührenvereinbarungen vorbehaltlich nationaler Verbote oder Beschränkungen frei. Gerade bei internationalen Bezügen ist die frühzeitige Regelung der Gebührenfragen angezeigt.

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Eintragskosten
Der Jahresgrundpreis je Kanzlei beträgt 100,00 €. Die Ersteintragskosten belaufen sich pauschal auf 25,00 € je Kanzlei für die erstmalige Datenerfassung und Einstellung in beide Verzeichnisse. Spätere Änderungen, Ergänzungen und Löschungen erfolgen kostenfrei.
Berechnungsbeispiele bei Mehranwälten: für den Ersteintrag einer deutschen Kanzlei mit zwei Rechtsanwälten werden 145,00 € (100,00 € + 25,00 € + 20,00 €), in den Folgejahren 120,00 € berechnet - für sonstige europäische Kanzleien bei bis zu 3 Rechtsanwälten 125,00 € für den Ersteintrag und 100,00 € in den Folgejahren. Die Beträge verstehen sich EU-weit zuzüglich Umsatzsteuer, sofern nicht das Reverse-Charge-Verfahren unter Mitteilung einer gültigen USt-IdNr. (VAT No, NIP u. a.) gewählt wird.
Eine Kostenamortisation ist regelmäßig bei Erteilung auch nur eines Mandats erreicht.

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Advolex-Logo
Den Mitgliedern steht die Verwendung der Advolex.net-Logos für die Dauer des Kanzleieintrags sowie der Hinweis auf die Mitgliedschaft und sonstige Inhalte frei.

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Kundenkonto
Die gesonderte Einrichtung eines Kundenkontos ist nicht erforderlich, die Übersendung des Antrags hinreichend.

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Zahlungsweisen
Rechnungen werden bei Neueinträgen direkt, ansonsten jährlich bei Neuauflage der Printliste für das Folgejahr übersandt. Der Ausgleich der mit Zugang zur Zahlung fälligen Rechnung erfolgt in der Regel durch Überweisung.

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Formularübersicht:
Aufnahmeantrag (PDF-Format)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (PDF-Format)
Allgemeine Geschäftsempfehlungen (PDF-Format)
Eintragsbeispiel Print-Liste (PDF-Format).

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