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KANZLEIEN IN KORRESPONDENZ |
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Bei zwischenstaatlichen Kontaktaufnahmen empfiehlt sich in jedem Fall die frühzeitige Regelung der Verfahrens- und Gebührenfragen.
Die auf deutsche Verhältnisse abgestimmte Empfehlung in den AGE ist aufgrund der
unterschiedlichen Gebühren- und Vergütungssysteme sowie aufgrund der anders gelagerten Arbeitsverteilung bei
zwischenstaatlicher Kooperation regelmäßig nicht akzeptabel.
In den vorstehend blau ausgewiesenen Staaten finden sich deutschsprachige
EU = Mitgliedsland der Europäischen Union
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